M E R K B L A T T der Stadt Melle
zum neuen Hundegesetz
Allgemeines
Am 1. Juli 2011 tritt das neue Nds. Hundegesetz in Kraft. Ab dann gelten für Hundebesitzer einige neue Verpflichtungen, deren Einhaltung die Stadt Melle als zuständige Gemeinde überprüfen kann. Die Bearbeitung der Fälle mit gefährlichen Hunden obliegt weiterhin dem Landkreis Osnabrück. Für die ab dem 1. Juli 2011 zu erbringenden Nachweise zur Kennzeichnung bzw. dem Abschluss der Haftpflichtversicherung werden alle Hundehalter gebeten, in den nächsten Monaten die entsprechenden Unterlagen bei der Stadt Melle einzureichen. Aus Vereinfachungsgründen werden die entsprechenden Daten von der Hundesteuerverwaltung der Stadt Melle aufgenommen. Für die Zuordnung zu den entsprechenden Daten des Hundehalters ist es daher wichtig, dass die Hundesteuernummer bei der Einreichung der Unterlagen angegeben wird. Bei allen Neuanmeldungen von Hunden werden die Nachweise bereits bei Antragstellung eingefordert.
Kennzeichnung (§ 4 HundeG)
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder nach ISO 11785) mit einer Kennnummer versehen werden. Der etwa reiskorngroße Chip wird vom Tierarzt durch eine Spritze in die linke Halsseite des Hundes eingesetzt. Diese Verpflichtung trifft den Hundehalter ab dem 1. Juli 2011.
Haftpflichtversicherung (§ 5 HundeG)
Ebenfalls ab dem 1. Juli 2011 tritt eine weitere Verpflichtung in Kraft: Für die durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, verursachten Schäden ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR für Personenschäden und von 250.000 EUR für Sachschäden abzuschließen. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist gegenüber der Stadt Melle zu erbringen. Näheres zum Abschluss der Haftpflichtversicherung erfährt man bei den Versicherungsunternehmen oder beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.
Sachkundenachweis (§ 3 HundeG)
Ab dem 1. Juli 2013 werden alle Hundehalter verpflichtet sein, einen Sachkundenachweis bei der Stadt Melle vorzulegen. Die Anerkennung als Stelle, die die Sachkundeprüfung durchführen darf, erfolgt durch den Landkreis Osnabrück. Die Stadt Melle wird zu gegebener Zeit auf die in Frage kommenden Hundehalter zukommen und den Nachweis der Sachkundeprüfung verlangen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die erforderliche Sachkunde alle Hundehalter automatisch besitzen, die innerhalb der letzten zehn Jahre über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, Betreuer von Diensthunden oder Halter von Blindenführhunden.
Mitteilungspflicht (§ 6 HundeG)
Ab dem 01.07.2013 wird vom Gesetzgeber verlangt, dass die Chip-Nummer sowie nach Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes bestimmte Daten des Halters und des Hundes an eine zentrale Registerstelle zu melden sind. Diese Stelle wird erst noch aufgebaut und wird nicht bei der Stadt Melle sein.