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Zugelaufene Katze – Fundkatze oder herrenlos

 

Die Abgrenzung an sich ist schon nicht so einfach:

Eine Fundkatze ist ein Tier, das seinem Halter entlaufen ist und bei dem davon auszugehen ist, dass es von seinem Halter wieder abgeholt wird. Sie ist momentan nicht im Zugriffsbereich ihres Besitzers, aber nicht herrenlos. Dazu gehört auch der Nachwuchs !! In diesem Fall  liegt die Verantwortung bei den Kommunen.

Herrenlose Katzen sind Katzen, die ausgesetzt oder vom Besitzer zurückgelassen wurden. Sie gehören niemandem. Frei lebende Katzen sind schon in der Wildnis geborene Katzen und somit herrenlos. In diesem Fall sind die Kommunen nicht zuständig. Im Zweifel ist allerdings immer von einem Fundtier auszugehen, besonders bei zutraulichen Tieren !!

 

Fast alle (oder alle ?) Tierheime und Tierschutzvereine hatten in diesem Jahr irgendwann einen Aufnahmestopp bei den Katzen. Überall wird zusammengerückt, um auch die Herbstkatzen noch unterzubringen.

In Futterküchen, in Toilettenräumen, überall Katzen.

Durch diese permanente Überbelegung breiten sich nicht nur Krankheiten schneller aus – wenn ein Katzenschnupfen, eine Seuche oder eine Pilzinfektion ausbricht, dann sind das gleich immer  immense Kosten, die da auf einen Verein zukommen, weil viele Tiere gleichzeitig behandelt werden müssen. Im Gegenzug reduzieren etliche Kommunen ihre Kostenerstattungen für Fundtiere. Übrigens- wenn ein Tierheim oder Tierschutzverein seine Aufnahmekapazität erreicht hat und keine weiteren Fundtiere mehr aufnehmen kann, sollten sich die Mitbürger bei den zuständigen Ordnungsämtern melden. Die sind dann immer zuständig.

´Tierschützer sind keine Bittsteller, sondern erfüllen ehrenamtlich und teilweise sogar unentgeltlich öffentliche Aufgaben.

Immer weitere An- und Ausbauten in Tierheimen können nicht die Lösung sein.

Es muss eine endgültige Lösung gefunden werden und die kann nur Zwangskastration heißen.

Derjenige, der die Produktion von Nachwuchs zulässt, sich aber nicht um diesen kümmert, setzt, zumindest faktisch, regelmäßig Katzen aus.

Und wer glaubt, dass er sein Tier ungestraft aussetzen oder unversorgt zurücklassen kann, wenn er umzieht, der irrt: Laut § 3 Ziffer 3 TierSCHG kann das mit einer Geldbuße bis zu

€ 25.000,- geahndet werden.

Einige Kommunen machen es sich ganz einfach, wenn Fundkatzen gemeldet werden: Da bekommt man dann als „Hilfe“ die Antwort:“ Lassen sie das Tier einfach laufen, das findet schon wieder nach Hause.“ Oder: „ Wenn sie das Tier füttern, sind sie auch weiter dafür verantwortlich.“ Wir hatten in diesem Jahr mehrfach Anrufe, wo uns mitgeteilt wurde, man würde die kleine/kranke Katze ja gerne reinholen und füttern, aber nur unter der Bedingung, dass sie dann auch von uns übernommen würde. Die Leute haben ganz einfach Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn sie sich um ein fremdes, krankes Tier kümmern. Anstatt die Menschen zu unterstützen, die noch Mitgefühl für Schwache und Hilflose haben, wird ihnen der Rat gegeben: Seht doch einfach weg, dass ist bequemer und billiger.

Es ist auch nicht richtig, dass ein Finder, der ein verletztes Tier zur Erstversorgung zum Tierarzt bringt, für diese Kosten aufkommen muss:  Dieses Fundtier ist Fundsache nach

§ 965 ff. BGB. Damit ist die Kommune zuständig und hat auch ohne Auftragserteilung die Kosten für Transport, Erstbehandlung, bzw. Euthanasie zu tragen. Dieser Kostenerstattungs-anspruch gilt auch für Tierschutzvereine, ganz gleich, ob es eine vertragliche Regelung oder Kostenpauschale gibt.

In Paderborn gibt es die neue Regelung zur Zwangskastration von Freigängerkatzen seit

Sept. 2008 und nach einem Jahr Übergangszeit werden jetzt auch Bußgelder verhängt, wenn jemand seine Katze nicht kastrieren lässt. Delmenhorst ist nachgefolgt. In Bielefeld hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss Ende August über die Einführung zur Zwangskastration beraten. Wie dort entschieden wurde, ist noch nicht bekannt.

Anstatt den Tierschutzvereinen und Tierheimen dankbar zu sein, dass diese das Problem aufgreifen, wird es vielerorts noch bestritten, dass es ein „Katzenproblem“ überhaupt gibt.

Wenn wir die Kommunen nur ein oder zwei Monate mit dem Problem alleinlassen würden, würden sie sehr schnell merken,  dass es überall schon brennt. Für die Tierschutzvereine wäre

die Einführung der Zwangskastration anfangs bestimmt keine Arbeitserleichterung, da machen wir uns gar nichts vor- es würden noch mehr Katzen abgegeben. Aber man muss auch mal etwas über den Tellerrand hinaussehen, oder wollen wir warten, bis es zu Tötungsaktionen kommt, wie in manchen unserer Nachbarländer ? Doch wohl kaum.

Wir vermitteln ausgewachsene Tiere nur kastriert und kontrollieren bei Vermittlung von Jungtieren später, ob bei den Freigängerkatzen eine Kastration erfolgt ist.

Unterstützen Sie unsere Arbeit durch eine Spende auf das Konto bei der

Sparkasse Melle, BLZ 26552286, Konto 1014331

Mitleid ist schön, aber nicht genug. Es muss gehandelt werden.

Gabi Lampe

 

 

 

 

 

 
Macht Euch nicht mitschuldig !!!

Tierbild2

Die Katzenpyramide, die klar aufzeigt, dass eine weibliche, unkastrierte Katze nach 10 Jahren ca. 80 Millionen Katzen an Nachkommen haben kann, wirkt schon lange nicht mehr. Bei diesem Bild ( gezeichnet von Daniela Jacob) werden wahrscheinlich einige Bürger geschockt fragen- Muss man dieses Thema mit solchen drastischen Bildern illustrieren? Ja - die Tierheime sind voll wie noch nie, es herrscht in einigen Tierheimen sogar Aufnahmestopp, weil die Grenzen einfach erreicht sind.

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Verwilderte Katzen, oder - falsch verstandene Tierliebe

 

Zuerst werden sie gefüttert - von Mitbürgern, die es zwar gut meinen, die aber nicht über die Konsequenzen nachdenken. Erst ist es eine, dann zwei, und schließlich werden es schlagartig acht oder zehn, nämlich dann, wenn sie ihren Nachwuchs mitbringen.  

 

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