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Medikamente für Tiere bald nur noch in der Apotheke?

Dispensierrecht der Tierärzte steht zur Diskussion

In Deutschland haben neben den Apotheken nur Tierärzte das Recht, Medikamente an Patienten zu verkaufen. Dieses sogenannte Dispensierrecht droht derzeit durch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu kippen. Hintergrund sei der zunehmende Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung, den man mit der Abschaffung des Dispensierrechtes aufzuhalten glaubt. "Der Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung ist ein gesellschaftliches Problem und keines der Tierärzte. Solange der Konsument Fleisch möglichst günstig haben möchte und die Haltungsbedingungen für Tiere nicht grundlegend geändert werden, kommt man an Antibiotika nicht vorbei. Die Abschaffung des Dispensierrechtes wird daran nichts ändern", so Dr. Anette Fach, Tierärztin aus Oberursel und für Tiergesundheitsfragen auf www.tasso.net zuständig.

Die Abschaffung des Dispensierrechts würde in erster Linie die Tierhalter treffen. Die Folge wäre, dass man nicht mehr wie gewohnt beim Tierarzt ein Medikament, sondern nur das entsprechende Rezept erhält. Damit müsste man in die Apotheke. Hat der Tierarzt dem Tierhalter die Medikamente bisher in der für die jeweilige Therapie erforderlichen Menge abgegeben, muss man in der Apotheke die ganze Packung kaufen. Das verteuert die Behandlung und ist unnötige Verschwendung von Ressourcen.

Tierhalter müssten sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen: Was passiert in Notfällen oder wenn die Apotheke das Medikament nicht vorrätig hat? Was, wenn der Apotheker keine Beratungskompetenz in der Tierarzneimittelkunde hat und kein Alternativpräparat anbieten kann?

Eine entsprechende Petition gegen die Abschaffung des Dispensierrechtes beim Deutschen Bundestag läuft soeben aus. Das Dispensierrecht der Tierärzte stand schon mehrmals zur Diskussion. Sollte es diesmal abgeschafft werden, müssen sich Tierhalter womöglich auf insgesamt höhere Arzneimittelkosten und einen größeren Zeitaufwand in der Behandlung ihres Tieres einstellen.

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Aus für das Gesicht von "Tiere suchen ein Zuhause"

WDR will frischen Wind - Claudia Ludwig muss nach 20 Jahren gehen

20 Jahre lang war die beliebte Moderatorin Claudia Ludwig das Gesicht von "Tiere suchen ein Zuhause". Jetzt soll sie gehen, angeblich wegen gesunkener Einschaltquoten und einem neu geplanten Konzept. Claudia Ludwig hatte seit ihrer ersten Sendung vor mehr als 20 Jahren jeden Sonntag für die Sendung vor der Kamera gestanden und Tausenden von Tieren zu einem neuen Zuhause verholfen und dabei auch noch Millionen Zuschauer über wichtige Themen kompetent informiert sowie gut unterhalten. Nicht nur unter Tierfreunden stößt die Kündigung des WDR auf harsche Kritik. "Claudia Ludwig hat der beliebten Tiersendung nicht nur ein unverwechselbares Image gegeben. Sie ist eine ausgesprochen engagierte und professionelle Journalistin und Tierschutz-Expertin, die sich unermüdlich für Tiere in Not einsetzt und vor keinem Thema zurückschreckt. Sie zu ersetzen, dürfte nicht leicht werden. Es würde mich nicht wundern, wenn ihr Weggang sich in sinkenden Einschaltquoten bemerkbar machen würde", äußerte sich Philip McCreight, Leiter von TASSO, zu dem unerwarteten Entschluss des WDR.

Hier protestieren Tierfreunde gegen die Kündigung von Claudia Ludwig:

www.wdr.de/tv/tieresucheneinzuhause/kontakt/

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Postanschrift: Westdeutscher Rundfunk,

An die Intendantin Monika Piel, 50600 Köln

 

Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten

Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.

Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.

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Tetanus beim Hund – selten aber gefährlich

Welcher Hundehalter kennt das nicht: Der Hund tritt in eine Scherbe, kommt mit der Schnauze beim Schnüffeln an etwas Spitzes oder bleibt beim Rennen an einer Kante hängen. In den allermeisten Fällen bleibt dies ohne schwerwiegende Folgen. Doch in einigen wenigen Fällen erfolgt hierbei die Ansteckung mit dem Erreger des Tetanus. Das Bakterium Clostridium tetani setzt sich in der Wunde fest, vermehrt sich und produziert dabei ein Nervengift. Dieses gelangt über die Nerven ins Rückenmark und Gehirn und schädigt dort Funktionen bestimmter Nervenzellen.

Krankheitsanzeichen des so genannten Wundstarrkrampfes treten Tage oder erst Wochen nach der Infektion auf. Die Krankheitsschwere hängt von der Menge der aufgenommenen Clostridien ab: Beginnend mit leichter Schwäche, Muskelsteifheit und unkoordiniertem Gang über Krämpfe, Atembeschwerden bis hin zu Muskelspasmen. In schweren Fällen kann es durch die Beteiligung der Atemmuskulatur zum Atemstillstand kommen. Symptome von Tetanus können leicht mit denen von Vergiftungen verwechselt werden.

Eine Impfung als Schutz vor Tetanus ist möglich, wird aber meistens nicht vorgenommen, da die Erkrankung bei Hunden eher selten auftritt. Bei Katzen ist sie noch seltener, für Menschen oder beispielsweise Pferde stellt Tetanus dagegen eine ernste Gefährdung dar. „Tetanus beim Hund ist sehr selten. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen will, kann sein Tier impfen lassen", rät die Tierärztin Dr. Anette Fach. Sie betont jedoch auch die generelle Wichtigkeit einer guten Behandlung bei Verletzungen. „Sollte sich der Hund verletzt haben, ist eine gute lokale Wundversorgung und eine antibiotische Abdeckung wichtig, um eventuell eingedrungene Clostridien direkt abzutöten."

Sollte es hierfür zu spät sein: Tetanus ist - rechtzeitig erkannt - behandelbar. Die Infektion kann mit spezifischen Immunseren, Antibiotika und Medikamenten zur Beruhigung sowie zur Muskelentspannung behandelt werden. Eine Heilung hängt von der Schwere der Symptomatik ab. In der Regel dauert diese intensiv-medizinische Versorgung mehrere Wochen.

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Großbritannien lockert Einreisebestimmungen für Haustiere:

Neue Regelungen seit 1. Januar 2012

Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit Hunden und Katzen seit Anfang 2012 leichter. Am 1. Januar 2012 sind für die Einreise von Haustieren nach Großbritannien vereinfachte Einreisebestimmungen in Kraft getreten. Nach den dann geltenden Änderungen der Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) können Hunde und Katzen, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind sowie über eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis verfügen, nun auch nach Großbritannien einreisen. Der bislang vorgeschriebene Tollwut-Antikörpertest und die Zeckenbehandlung entfallen nach den neuen Regelungen. Somit verkürzt sich die Wartezeit zwischen Tollwutimpfung und Einreise von vorher bis zu sieben Monaten auf 21 Tage nach der Tollwutimpfung. Ob die bisher gültigen Vorschriften zur Behandlung gegen Bandwürmer ebenfalls abgeschafft werden, steht derzeit noch nicht fest.

Ausführliche Informationen zu den geänderten Bestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) unter

www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/

und der Britischen Botschaft

http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-travel-scheme/.

Weiterhin bestehen bleibt hingegen das Einreiseverbot für sogenannte „gefährliche Hunde". Das britische Recht spricht hier allerdings von „Hundetypen" und nicht von Rassen. Das Verbot gilt für die „Hundetypen" Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Hunde, die die entsprechenden körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale aufweisen. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der DEFRA-Website unter dangerous dogs

www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/dangerous/.

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Keine Tiere unterm Christbaum!

TASSO bittet alle Eltern, sich lebendige Weihnachtsgeschenke sorgfältig zu überlegen

Hattersheim, 09.12.2011 (profact) – Hundewelpen und Katzenkinder sehen ausgesprochen süß aus und erobern Kinderherzen im Sturm. Als Weihnachtsgeschenk scheinen sie deshalb ideal zu sein. Doch Vorsicht: Tierheime werden alle Jahre wieder mit einer Flut von Vierbeinern konfrontiert, Weihnachtsgeschenke für Kinder, die nach der ersten Euphorie den Spaß am Familienzuwachs verloren haben.

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